Staffeleinteilung Rangliste 4a - Stand 12.03.2022 17.01. Uhr

Ab dem 04.03.2022 tritt die 3G-Regelung in Kraft.

Sollten Sportstätten ab dem 04.03.2022 nicht der 3G Regelung (sondern 2G oder 2G+) unterliegen, so muss der Heimverein unverzüglich mit dem Gegner Kontakt aufnehmen und ihn informieren. Ggf. ist der entsprechende Nachweis der verschärften Corona-Schutz-Verordnung des Betreibers der Sportstätte vorzulegen.